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Folgende Dienstleistungen können in Anspruch genommen werden:
· Theoriekurs für den obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalter
· praktisches Training für den obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalter
Seit dem 1. September 2008 schreibt die Tierschutzgesetzgebung eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Die Ausbildung (Sachkundenachweis SKN) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Anbieter der Kurse zur Erlangung des Sachkundenachweises müssen zudem selber über eine spezielle Ausbildung verfügen. Aufgrund meinerAusbildung verfüge ich über die entsprechende Bewilligung und biete ab dem 1. Januar 2009 die geforderten Kurse für Hundebesitzer an. Mit jedem nach dem 1.9.2008 angeschafften Hund muss die praktische Ausbildung besucht werden. Falls man am 1.9.2008 noch nicht Besitzer eines Hundes war, muss zusätzlich vor der Anschaffung des Hundes der Theorieteil besucht werden. Der praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes absolviert werden, die Übergangsfrist läuft aber bis 1.9.2010:
Hund wird übernommen |
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Vor dem 1.9.2008 |
Zwischen 1.9.2008 und |
Nach 1.9.2010 |
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Hundebesitzer |
Keine Ausbildung |
Muss bis spätestens |
Innerhalb 1 Jahres nach dem Kauf muss der praktische Teil absolviert werden |
Nicht Hundebesitzer |
Keine Ausbildung vorgeschrieben |
Muss bis spätestens |
Vor dem Kauf muss ein Theoriekurs und innerhalb 1 Jahres nach dem Kauf der praktische Teil absolviert werden |