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Neue Tierschutzverordnung gültig ab 1. September 2008

Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Für viele Tiere
haben sich die Vorschriften betr. Umgang, Haltung und Nutzung geändert oder es wurden
neue, diesbezügliche Vorschriften erlassen. Zudem wird auch grossen Wert auf die Ausbildung
von Tierhaltern gelegt, so ist z.B. für jeden künftig angeschafften Hund eine Ausbildung obligatorisch. Aber auch für den Halter oder Betreuer von mehr als 5 Pferden ist ein Sachkundenachweis erforderlich, bei der gewerbsmässigen Haltung von mehr als 11 Pferden
sogar eine spezielle Ausbildung.

Aktuelle Informationen und Details zu den gesetzlichen Vorschriften findet man unter:
www.tiererichtighalten.ch

Der Trick mit dem Click

Mit dem Clicker kann (bei gutem Timing) dem Tier auf die Sekunde genau mitgeteilt werden, dass ein Verhalten ok ist und eine Belohnung einbringt.

Dadurch kann der Clicker nicht nur zum Erlernen von neuen z.B. Dressurkunststücken eingesetzt werden, sondern auch „Normalverhalten“ als erwünscht markieren und als Steigerung auf Wunsch des Tierhalters abrufbar machen. Zudem kann der Clicker genauso im Alltag zu Hause eingesetzt werden, wie auch zum Training einer bestimmten sportlichen Disziplin.

Es ist sogar egal nach welcher Methode (z.B. Western oder Englisch beim Pferd) man sein Tier ausbildet, der Clicker ist die ideale Ergänzung. Die Einsatzmöglichkeiten des Clickers sind dadurch immens. Die Clickermethode arbeitet mit positiver Verstärkung und ist gewaltfrei.

Dies entspricht der Umsetzung der neuesten Erkenntnisse aus Lerntheorie, Ethologie, Tierpsychologie und Tierschutz, und auch für den Tierhalter und seinen Trainer macht dies
den Unterschied zu manch anderer Trainingsmethode aus, weil sie dem heutigen, partnerschaftlichen Miteinander von Mensch und Tier entspricht und somit moralisch ethisch vertretbar ist.


 
 
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